Hygiene- und Reinigungskonzepte im Coronawinter
Das Corona-Virus und Covid-19 begleiten uns nun bereits seit dem Frühjahr. Allen Vorsichtsmaßnahmen zum Trotz sind auch hier in Deutschland zum Winter die Infektionszahlen in ungeahnte Höhen geschnellt. Daher müssen wir alle momentan wieder verstärkt darauf achten, im Alltag die grundlegenden Präventionsmaßnahmen einzuhalten, um der weiteren Verbreitung des Virus vorzubeugen. Gerade am Arbeitsplatz, wo nach wie vor viele Menschen zusammenkommen und miteinander interagieren, ist das wichtig. Welche Maßnahmen können Betriebe und Arbeitgeber auf der einen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der anderen Seite treffen? Wie kann ein gelungenes Reinigungs- und Hygienekonzept am Arbeitsplatz aussehen? Klar ist, dass Maßnahmen verschiedenster Art ineinandergreifen müssen.
Awareness schaffen
Die mediale Dauerpräsenz des Themas Corona sorgt dafür, dass viele Menschen die tatsächliche Bedrohung, die von der Krankheit ausgeht, im Alltag häufig vergessen. Alltägliche Vorsichtsmaßnahmen werden allmählich als weniger wichtig wahrgenommen. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie dem zumindest teilweise entgegenwirken. Etwa indem Sie entsprechende Hinweise in den Sanitärräumen, Küchen oder Pausenräumen aushängen. Vorzugsweise wechseln Sie solche Aushänge regelmäßig aus oder verändern die Stellen, an denen sie hängen. So wird vermieden, dass die Warnungen allzuschnell von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ignoriert und ausgeblendet werden. Auch die vermehrte Installation von Desinfektionsmittelspendern kann dazu beitragen, das Thema weiter im Fokus der Belegschaft zu verankern. Zudem stellen die Spender einen ganz praktischen Beitrag zur Vorbeugung dar.
Möglichkeiten schaffen, zu Hause zu bleiben
Entscheidend ist auch, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verdeutlichen, dass es momentan wichtiger als sonst ist, mit scheinbar kleinen Erkrankungen lieber einen Tag zu viel als einen zu wenig zu Hause zu bleiben. Ein kurzfristig ausfallender Kollege mag Sie bares Geld kosten, im Vergleich zu einer Betriebsschließung bei einem großflächigen Coronaausbruch ist das aber harmlos. Als Unternehmen verdeutlichen Sie mit großzügigen Regelungen, dass es Ihnen mit der Vorbeugung ernst ist. Das kann auch dazu beitragen, dass Ihre Angestellten Maßnahmen am Arbeitsplatz eher akzeptieren. Da deutlich wird, dass der Betrieb nicht nur Zugeständnisse einfordert, sondern bereit ist, die erhöhten Kosten zu tragen. In Bürobetrieben kann es zudem sinnvoll sein, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an einer Erkältung leiden, sich aber grundsätzlich arbeitsbereit fühlen, den Zugang zum Homeoffice zu erleichtern.
Homeoffice
Nicht in jeder Branche ist es möglich, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von zu Hause aus arbeiten zu lassen. Zumindest in reinen Bürobetrieben ist das heute aber einfacher denn je. Betrieben, die ihre IT-Infrastruktur ohnehin bereits Schritt für Schritt in die Cloud ausgelagert haben, fällt das besonders leicht. Videokonferenzen, im Browser nutzbare Officeanwendungen und Remote-Desktop-Systeme machen die Zusammenarbeit über das Internet einfacher denn je. Als Arbeitgeber sollten Sie dabei zugleich aber die Bedürfnisse Ihres Teams im Blick behalten. Denn während manche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von zu Hause aus besonders gut und effektiv arbeiten, kann es bei anderen für zusätzliche Belastung sorgen. Etwa, weil Privatleben und Arbeit zu sehr miteinander verschmelzen oder weil wichtige soziale Kontakte wegfallen. Suchen Sie daher das Gespräch mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, um eine für das Unternehmen und die Angestellten möglichst attraktive Homeoffice-Lösung zu entwickeln.
AHA-Regeln
Abstand halten, Hygienemaßnahmen beachten, Alltagsmaske tragen: Das ist die sogenannte AHA-Formel, mit der das Bundesgesundheitsministerium für die Eindämmung der Pandemie sorgen will. Was im Privaten beachtet werden sollte, gilt natürlich umso mehr im Beruf. Wo es möglich ist, sollten Sie 1,5 Meter Abstand von Ihren Kolleginnen und Kollegen halten. Regelmäßiges Händewaschen und -desinfizieren sollten selbstverständlich sein. Wo es nicht möglich ist, den nötigen Abstand zu anderen einzuhalten, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dringend empfohlen. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie auch hier auf Ihre Mitarbeiter einwirken, indem Sie zum Beispiel Desinfektionsmittel und Masken an den Arbeitsplätzen zur Verfügung stellen.
Regelmäßig lüften
Gerade im Winter bleiben Fenster oft lange geschlossen, um das unnötige Auskühlen von Büros und anderen Arbeitsräumlichkeiten zu verhindern. Das regelmäßige Lüften ist allerdings eine der sinnvollsten Maßnahmen, um der Weiterverbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken. Der Hintergrund: Corona wird vor allem über die Luft übertragen. Beim Sprechen, Husten und sogar Atmen stoßen wir winzige Feuchtigkeitspartikel aus. Diese sinken wegen ihres geringen Gewichts nur sehr langsam zu Boden und stehen daher eine Weile als sogenanntes Aerosol in der Luft. Kolleginnen und Kollegen können dieses Aerosol dann einatmen und sich so infizieren. Je höher die Aerosolkonzentration in der Luft, desto wahrscheinlicher wird eine Infektion. Durch regelmäßigen Luftaustausch wird die Konzentration an möglichen Krankheitserregern reduziert. Einerseits, weil Aerosole zum Fenster hinausgetragen, andererseits aber auch zerstreut werden. Das Lüften senkt zudem CO2-Konzentration und Feuchtigkeitsgehalt der Luft: Dadurch wird es einfacher, sich zu konzentrieren und das Heizen wird effizienter.
Regelmäßige, professionelle Reinigung und Desinfektion
Auch wenn das Corona-Virus in erster Linie über die Luft übertragen wird, spielt selbstverständlich auch weiterhin die regelmäßige Reinigung und Desinfektion aller gemeinsam genutzten Objekte und Oberflächen eine wichtige Rolle bei der Eindämmung der Pandemie. Bis zu drei Tage kann das Coronavirus auf Oberflächen infektiös bleiben. Kontaktinfektionen, bei denen Krankheitserreger über Türklinken, Fenstergriffe oder Computertastaturen übertragen werden, spielen aber nicht nur für Corona eine Rolle. Auch Influenza und andere saisonale Erkrankungen werden so weitergegeben. Um das zu verhindern, ist es einerseits ratsam, dass Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen selbst die entsprechenden Oberflächen immer wieder mit Desinfektionsmittel reinigen. Vor allem aber sollten Sie Ihr Reinigungsunternehmen auf Stellen hinweisen, die besonders regelmäßiger und gründlicher Reinigung bedürfen.
Bei BDSS haben wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbstverständlich bereits grundsätzlich mit der Thematik vertraut gemacht. Im Rahmen unserer Büroreinigung kümmern unsere Reinigungsfachkräfte sich momentan zum Beispiel verstärkt um die Desinfektion von Schreibtischen und Computerzubehör. Dennoch sind unsere unser Team und wir natürlich auf Ihre Rückmeldungen angewiesen, um wirklich alle Orte, die ein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, zu identifizieren. Bitten Sie daher auch Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, besonders stark frequentierte Stellen aufzulisten.
Selbstverständlich tragen all unsere Angestellten im Einsatz einen Mund-Nasen-Schutz und werden von uns in die aktuellen Vorsichtsmaßnahmen eingewiesen. Wenn bei Ihnen im Betrieb erweiterte Maßnahmen gelten, hält unser Team sich auch an diese. Das gilt natürlich auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sicherheitsbereich.
Warn-App
Auch die von der Bundesregierung angebotene Corona-Warn-App kann ein hilfreiches Werkzeug für die Sicherung des Arbeitsplatzes darstellen. Auch wenn die App in den vergangenen Monaten immer wieder mit Fehlern für Schlagzeilen gesorgt hat, stellt sie eine sinnvolle Option zur Eindämmung der Pandemie dar. Die datenschutzfreundlich gestaltete Smartphone-App hilft, Infektionsketten frühzeitig zu erkennen und damit zu unterbrechen. Gerade im Berufsalltag, wenn wir viel mit unterschiedlichen Menschen zu tun haben und es nicht zielführend ist, wie im privaten Bereich ein Kontakttagebuch zu führen, hilft das automatische Tracking. Als Arbeitgeberin können Sie für die Nutzung der App werben, als Angestellter proaktiv die Installation auf Ihrem persönlichen oder dienstlichen Smartphone durchführen.