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Notausgangsbeschilderung

Notausgangsbeschilderung

Gebäudeschutz fängt nicht erst beim Engagement von BDSS an. Schon wesentlich früher können Sie sinnvolle Maßnahmen treffen, um Ihr Betriebsgelände sicherer zu gestalten. Eine der effektivsten und wichtigsten Maßnahmen zum Schutz von Leib und Leben Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist zum Beispiel die sinnvolle Anbringung einer Notausgangsbeschilderung.

Die rechtliche Lage

Rechtlich ist bezüglich der Beschilderung von Notausgängen eigentlich alles eindeutig geklärt. Die wesentlichen Vorgaben für Rettungspläne und Notausgänge finden sich in der „ASR A2.3“. Das ist das Kapitel „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ der „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“. Hier wird vorgeschrieben, dass insbesondere Betriebsgebäude, deren Komplexität im Notfall zum Problem werden kann oder in denen regelmäßig viele Besucher von außen zugegen sind, einen Notfallplan vorlegen müssen. In diesem müssen mehrere unabhängige Fluchtwege beschrieben werden. Diese Fluchtwege müssen dann innerhalb des Gebäudes durch die typischen grün-weißen Notausgangsschilder ausgewiesen werden.

Die Pfeilrichtung

Die Notausgangsschilder müssen stets mit einem Pfeil in Richtung des nächstgelegenen Ausgangs weisen. Ausgänge können dabei sowohl normale Gebäudeein- und ausgänge sein, als auch Notausstiege, die normalerweise geschlossen und nur durch sogenannte Paniktüren erreichbar sind. Paniktüren sind Durchgänge, die von der Innenseite durch ein einfach zu entsicherndes sogenanntes Panikschloss abgeriegelt sind. Solche Panikschlösser benötigen zum Öffnen keinen Schlüssel. Sie verursachen aber bei Entriegelung einen lauten Alarmton, der Sicherheitskräfte auf eine mögliche illegitime Entsicherung des Schlosses hinweist. Um Verwirrung zu vermeiden, empfiehlt es sich zusätzliche Schilder, die in Richtung der nächsten Notausgänge weisen, vor allem an Gabelungen zu installieren. Doch auch auf längeren Gängen kann es sinnvoll sein, weitere Notausgangsschilder anzubringen. In Paniksituationen kann die zusätzliche Bestätigung, auf dem richtigen Weg zu sein, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Leben retten.

Licht

Im Brandfall kann es leicht dazu kommen, dass die Energieversorgung des betroffenen Gebäudes bereits früh zusammenbricht. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Beschilderung zu den Notausgängen entweder über eine stabile batteriebetriebene Beleuchtung verfügen oder aber aus phosphoreszierendem Material bestehen und lange nachleuchten. Das gilt selbstverständlich auch in Arealen, die normalerweise mit Tageslicht versorgt werden. Gefahrensituationen können schließlich gleichermaßen bei Tag wie bei Nacht eintreten.

Rettungswege frei halten

Einmal beschilderte Rettungswege müssen natürlich auch freigehalten werden. Das bedeutet, dass die Durchgänge nicht unnötig als Lagerfläche zwischengenutzt werden dürfen. Ganz besonders gilt das an Notausgangstüren und Notausstiegen. Oft gerät deren wichtige Funktion nach der ersten Sicherheitseinweisung schnell in Vergessenheit. Durch zusätzliche Schilder, etwa das Verbotsschild „Abstellen oder Lagern verboten“ oder das Hinweisschild „Fluchtweg unbedingt freihalten“ kann hier die nötige Aufmerksamkeit geschaffen werden. Entsprechende Markierungen lassen sich auch auf dem Boden anbringen. Das Freihalten von Gängen hat zusätzlich den wesentlichen Vorteil, dass Sie die mögliche Brandlast in der Gebäudeinfrastruktur stark verringern und damit etwaige Löscharbeiten wesentlich erleichtern. Auch von der Außenseite müssen Notausgänge frei bleiben. Sollte das Risiko bestehen, dass hier versehentlich KFZs abgestellt werden, empfiehlt die ASR neben einer eindeutigen Beschilderung die Anbringung von Parkbügeln, die die Fläche de facto für Autos unbefahrbar machen.

Beratung ist alles

Im Rahmen unserer Dienstleistungen im Bereich Gebäudeschutz beraten wir von BDSS Sie selbstverständlich auch zur Beschilderung und Optimierung Ihrer Fluchtwege. Darüber hinaus kümmern sich unsere Sicherheitsleute nicht nur um die Abwehr von Kriminellen, sondern haben auch einen wachen Blick für die kleinen und großen Gefahren, die auf Ihrem Betriebsgelände lauern können. So wird professionell sichergestellt, dass zum Beispiel Notausgänge, selbst wenn sie einmal verstellt werden sollten, rasch und sicher wieder freigeräumt werden.

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