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Impfstatus

Veranstaltungen und Events im zweiten Corona-Winter

Seit fast einem Jahr wird in Deutschland großflächig gegen das Corona-Virus geimpft. Spätestens als im Sommer die Impfung für alle Erwachsenen zur Verfügung stand, kam ein gewisser Optimismus auf: Jetzt wird endlich alles wieder normal. Ganz soweit, das zeigt ein Blick auf die aktuellen Infektionszahlen, ist es aber leider noch nicht. Dennoch ist im Winter 2021/22 vieles anders als vor einem Jahr. Insbesondere dürfen Clubs und Diskotheken diesen Winter unter Regeln wie 2G, 2G plus oder 3G wieder öffnen. Auch andere Veranstaltungen wie Konzerte dürfen im Rahmen dieser Regelungen momentan vielerorts wieder stattfinden. Bei BDSS Security haben wir uns mit unseren Sicherheits- und Reinigungsservices auf die Lage eingestellt und stehen Ihnen mit Türstehern und Reinigungskräften auch für Ihre Partys und sonstigen Events wieder zur Verfügung.

Welche Corona-Regeln gelten momentan?

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Blogpost die Lage in Nordrhein-Westfalen Ende November 2021 abbildet. Aufgrund der momentan wieder ansteigenden Infektionszahlen kann es sein, dass sich die rechtliche Situation hier und in den anderen Bundesländern in den kommenden Wochen verändert. Wenn Sie eine Veranstaltung in NRW planen, sollten Sie sich auf der Internetseite des Landes NRW und gegebenenfalls bei Ihrer Kommune über tagesaktuelle Regelungen informieren.

Als Faustregel gilt im Augenblick: Mit vollständiger Impfung oder einem Genesenen-Zertifikat ist vieles möglich, was Ungeimpften momentan noch verwehrt bleibt. Für Veranstalterinnen und Veranstalter bedeutet das die Verpflichtung, den Impfstatus der Gäste beim Einlass zu prüfen. Seit dem 24. November muss bei Vernachlässigung dieser Prüfung mit einem Bußgeld von 2000 € gerechnet werden. Für Gäste, die sich ohne Zertifikat bei einer Veranstaltung erwischen lassen wird es ebenfalls teuer: 250 € Strafe drohen auch ihnen. Doch welchen Status müssen die Gäste momentan eigentlich nachweisen? 2G, 2G plus, 3G? Und was bedeuten diese Kürzel genau?

  • 3G: Geimpft, getestet oder genesen. Wenn in einem Bereich des öffentlichen Lebens 3G gefordert wird, bedeutet das, dass auch Ungeimpfte und bislang nicht von Corona genesene Menschen mit einem nicht mehr als 24 Stunden alten negativen Antigen- oder PCR-Test eingelassen werden dürfen. Wer geimpft oder genesen ist, kann auch ohne Test eingelassen werden.
  • 2G: Geimpft oder genesen. Wo die 2G-Regelung greift, können Ungeimpfte bzw. Nicht-Genesene leider auch mit einem aktuellen Test nicht eingelassen werden. Wer geimpft oder genesen ist, benötigt aber keinen zusätzlichen Test.
  • 2G plus: vollständig geimpft oder genesen und zusätzlich getestet. 2G plus ist die strengste momentan angewandte Regelung. Wie bei 2G dürfen Ungeimpfte bzw. Nicht-Genesene bei Veranstaltungen, bei denen 2G plus gilt nicht eingelassen werden. Aber auch Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich mit einem negativen Antigen- oder PCR-Test nachweisen, dass sie momentan keine Corona-Infektion mit sich herumtragen.

In NRW gilt für Veranstaltungen in Innenräumen momentan überall die 2G-plus-Regelung. Am Einlass müssen also nicht nur Impfzertifikate sondern zusätzlich auch Testergebnisse der Gäste geprüft werden. Ein nicht zu unterschätzender Arbeitsaufwand für Türsteher und Einlasskontrolle. Schließlich kann es am Einlass gutbesuchter Veranstaltungen auch so schon hektisch werden. Bei BDSS Security haben wir unsere Sicherheitsleute natürlich auf die aktuelle Situation vorbereitet, sodass diese Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Kontrolle der Zertifikate unterstützen können.

Wie funktioniert die Kontrolle?

Die verschiedenen Corona-Zertifikate können sowohl in Papierform als auch digital auf dem Smartphone vorgezeigt werden. Alle Formen der Zertifizierung sind grundsätzlich gültig und müssen zusammen mit einem Ausweisdokument wie dem Personalausweis, Reisepass oder Führerschein überprüft werden. Für die digitale Überprüfung der Genesenen- und Impfzertifikate stellt das Robert-Koch-Institut die App CovPassCheck für Android und iOS zur Verfügung. Damit können die in der CovPass- und der Corona-Warn-App gespeicherten Zertifikate geprüft werden. In Kürze soll damit zusätzlich auch die Prüfung digitaler Testnachweise ermöglicht werden. Auf Papier ausgedruckte QR-Codes können mit der CovPassCheck-App ebenso überprüft werden. In jedem Fall werden bei der Überprüfung neben der Gültigkeit des Zertifikats Name und Geburtsdatum der sich ausweisenden Person angezeigt. Diese müssen zusätzlich mit einem Ausweisdokument überprüft werden. Die CovPassCheck-App ist so konzipiert, dass sie auch auf nicht mehr ganz neuen Android- und iOS-Geräten funktioniert. Die Nutzung auf privaten Smartphones Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist ebenfalls möglich.

Das gilt auch, wenn Gäste ihren Impfausweis mitbringen. Bei der Überprüfung des analogen Impfausweises ist es wichtig, nicht nur das Datum der Impfung zu prüfen, sondern auch, ob die Chargen-Aufkleber der jeweiligen Impfstoffe echt wirken. Bei den Impfstoffen Comirnaty, Spikevax und Vaxzevria müssen zwei solche Aufkleber vorhanden sein, von denen der zweite mindestens zwei Wochen alt sein muss. Beim Johnson-und-Johnson-Impfstoff "Covid-19 Vaccine Janssen" reicht nach aktuellem Status eine Dosis, die ebenfalls mindestens zwei Wochen alt sein muss. Sollte in den kommenden Wochen oder Monaten die zusätzliche sogenannte Booster-Impfung zur Pflicht werden, kann es sein, dass die Verabreichung von mehr Dosen nachgewiesen werden muss. Bei der Überprüfung analoger Testzertifikate muss sichergestellt werden, dass diese zum Zeitpunkt der Kontrolle höchstens 24 Stunden alt sind.

Sicherheits- und Reinigungsservice von BDSS

Bei BDSS stehen wir Ihnen auch im zweiten Winter der Pandemie zur Verfügung, um bei Ihren Veranstaltungen für Sicherheit und Sauberkeit zu sorgen. Das bedeutet in diesem Winter leider wieder, nicht nur zu gut gelaunte, alkoholisierte Gäste in ihre Schranken zu verweisen, sondern ebenso, die Durchsetzung der Corona-Regeln sicherzustellen. In gesonderten Schulungen weisen wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Kontrolle der unterschiedlichen Zertifikate ein. Zudem tragen natürlich all unsere Angestellten, egal ob Türsteher oder Reinigungskraft bei der Arbeit medizinische Schutzmasken. Im Rahmen unserer Reinigungsservices kümmern wir uns auf Wunsch gerne auch um die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln. Wir stehen Ihnen mit all unseren Services in Dortmund und der Region um Dortmund jederzeit zur Verfügung – kurzfristige Aufträge können wir in den allermeisten Fällen ebenfalls annehmen.

Haben Sie weitere Fragen zu uns, unserem Sicherheitsdienst und unseren Covid-Sicherungsmaßnahmen? Kontaktieren Sie und gerne telefonisch, per Mail oder über unser Kontaktformular. Wir freuen uns darauf!

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